Schul- und Hausordnung
der Volksschule Piberbach
Alle SchülerInnen und auch die Erwachsenen sollen sich in unserem Schulgebäude wohl fühlen. Höflichkeit und Respekt werden bei uns großgeschrieben. Deshalb grüßen wir freundlich und benehmen uns höflich gegenüber unseren Mitmenschen. Wir pflegen einen ordentlichen Umgangston in der Volksschule Piberbach.
Einlass:
· Der Einlass in die Schule erfolgt ab 7:45 Uhr.
· Die Kinder, die mit dem Schulbus kommen oder zur Frühaufsicht angemeldet sind,
werden ab 7:00 Uhr von einer Aufsichtsperson in der Aula im EG beaufsichtigt.
· Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich die Kinder in der Eingangshalle aufhalten. Sie müssen
sich an die Anweisungen der Aufsichtsperson halten.
· Die Kinder betreten die Schule ausschließlich durch die Garderobe.
· Die Schuhe werden auf die dafür vorgesehenen Ablagen gestellt, die Jacken auf die
Haken gehängt.
· In der Garderobe werden die Straßenschuhe gegen Hausschuhe getauscht.
-> Es gilt Hausschuhpflicht!
· Schulfremden Personen ist der Zutritt nicht erlaubt. Das Schulhaus ist ab 8:00 Uhr
verschlossen.
Pünktlichkeit:
· Der Unterricht beginnt um 08:00 Uhr. Spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn
müssen die SchülerInnen in den Klassen sein.
· Krankmeldungen sind bis 07:45 Uhr bei der entsprechenden Lehrkraft bekannt zu
gegeben (telefonisch oder digital).
· Die Aufsicht in den Klassen beginnt durch die Lehrkräfte um 7:45 Uhr.
· Bei Schulveranstaltungen werden zeitgerecht Ort, Beginn und Ende mitgeteilt. Die
SchülerInnen nehmen zuverlässig daran teil. Diese Veranstaltungen sind verpflichtend.
Nehmen die SchülerInnen an einem Ausflug nicht teil, werden sie an diesem Tag in
einer anderen Klasse beaufsichtigt.
Allgemeine Verhaltensregeln:
· Fenster und Jalousien dürfen nur von der Lehrkraft oder mit ausdrücklicher Erlaubnis
bedient werden.
· In den WC-Anlagen achten wir auf Sauberkeit. Sie dienen nicht als Aufenthaltsraum.
Pause:
· Pausen dienen der Erholung, die Kinder können sich in der Klasse frei bewegen.
-> Laufen ist jedoch im gesamten Schulhaus nicht gestattet.
· Die Jausenpause ist von 9:35 Uhr bis 09:45 Uhr.
· Die bewegte Pause beginnt um 9:45 Uhr und endet um 10:00 Uhr. In dieser Zeit dürfen
eingeteilte Kinder entweder am Gang spielen oder gehen mit einer Lehrkraft in den
Turnsaal. Die anderen Kinder spielen in der Klasse.
· Bei schönem Wetter verbringen alle Klassen die bewegte Pause möglichst im
Schulgarten.
Umgang mit Schulmobiliar:
· Die SchülerInnen behandeln alle Einrichtungen und Anlagen der Schule und der
Nachmittagsbetreuung sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend.
· Böswillig verursachte Schäden an Mobiliar und Lernmaterialien müssen von den
Erziehungsberechtigten erstattet werden.
· Das Treppenhaus wird nur auf den dafür vorhergesehen Stufen begangen und nicht
auf den Sitzbänken.
Bücherei:
· Alle Bücher und gedruckten Medien, die in der Aula verstaut sind, werden nur im
Beisein einer erwachsenen Aufsichtsperson genutzt, gelesen oder auch ausgeborgt.
· Diese Medien sind nicht zur freien Verfügung gedacht.
· Die Kinder dürfen in der Frühaufsicht die Bücher lesen und diese danach in der
Bücherkiste zurückgeben.
· Die Kinderbetreuungseinrichtung Piberbach besucht die Bücherei einmal im Monat.
Unterrichtsende:
· Nach Unterrichtsende werden die SchülerInnen geschlossen von den Lehrkräften in
die Garderobe gebracht und entlassen. Mit dem Verlassen des Schulhauses der
SchülerInnen endet die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte.
· Die SchülerInnen, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, werden von den
Lehrkräften direkt in die Mittagspause entlassen und für die Lernstunde bei den
Sitzstufen wieder abgeholt. Die Lernstunde dauert 50 Minuten und beginnt entweder
um 12:30 Uhr oder 13:30 Uhr, dies richtet sich nach dem Stundenplan der Kinder.
· Bei vorzeitigem Unterrichtsende kann ein Kind nur mit nachweislicher Kenntnisnahme
der Eltern (Unterschrift, tel. Absprache) entlassen werden. Ist dies nicht der Fall, muss
sich das Kind in einer anderen Klasse bis zum regulären Unterrichtsende aufhalten.
· Das Betreten des Schulhauses ist nur mit Erlaubnis oder zum Abholen des Kindes aus
der Nachmittagsbetreuung gestattet. Abholzeiten der NaBe: 14:20 Uhr oder ab 16:00
Uhr.
· Muss ein Kind den Unterricht verlassen, muss es direkt bei der Lehrkraft abgeholt
werden. Es darf nicht alleine in die Garderobe geschickt werden.
· Personen, die mit Privatfahrzeugen Kinder in der Früh zur Schule bringen oder direkt
nach Unterrichtsende von der Schule abholen, parken ihr Fahrzeug bei einem
Elternparkplatz der Gemeinde.
Wertgegenstände:
· Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände (z. B. Schmuck) sollen nicht in die Schule
mitgenommen werden. Es besteht kein Haftungsanspruch!
· Wer ein Handy mitbringt, muss es ausgeschaltet in der Schultasche belassen.
· Handytaugliche Uhren/Smartwatches bleiben ebenfalls den gesamten
Unterrichtszeitraum ausgeschaltet in der Schultasche.
· Bei Zuwiderhandeln wird das Handy oder die Smartwatch von der Lehrkraft/der
Direktorin abgenommen und am Ende des Schultages zurückgegeben.
Nachmittagsbetreuung:
· Der Turnsaal, der Schulgarten und die Küche werden gemeinsam von der Schule und
der NaBe genützt. Die Küche wird sauber hinterlassen.
· Die Kinder der NaBe verlassen nur nach Rücksprache mit dem Personal den
Gruppenraum.
· Beim Abholen müssen sich die Kinder direkt bei den Verantwortlichen abmelden.
Sonstiges:
· Fahrräder und Roller müssen bei dem dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt
werden.
· Das Rauchen am Schulgelände ist nicht gestattet.
· An Tagen mit Sportunterricht tragen die Kinder keinen Schmuck. Ohrstecker bzw.
-ringe müssen entweder abgeklebt oder entfernt werden.